Die Grundsteuer (GrSt) ist ebenso wie die Gewerbesteuer eine Realsteuer Steuergegenstand ist der Grundbesitz im Sinne des. Bewertungsgesetzes. Dabei wird zwischen land- und forstwirtschaftlichem Betrieben, Grundstücken und den Betriebsgrundstücken differenziert. Die Grundsteuer wird als Objektsteuer geschuldet und wird daher grundsätzlich ohne Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse des Grundbesitzers erhoben.

Die Gemeinden bestimmen, ob und in welcher Höhe von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer erhoben wird. Während das Gewerbesteueraufkommen im Jahr 2016 in Deutschland 50,1 Milliarden EUR betrug, beliefen sich die Einnahmen aus den Grundsteuern „lediglich“ auf 13,7 Milliarden EUR. Allerdings sind die Einnahmen aus der Grundsteuer konjunkturunabhängig und damit für die kommunale Ebene kalkulierbar.


Die Grundsteuer besteuert Erbbaurechte und das Eigentum von Grundstücken. Die Grundsteuer ist von der Grunderwerbssteuer zu unterscheiden, die nur einmalig beim Kauf von Grundstücken anfällt.
Die bisherigen Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer sind zumindest für Westdeutschland im April 2018 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt worden. Aktuell werden noch Grundstückswerte von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland genutzt. Die Einheitswerte seien seitdem nicht mehr aktualisiert worden, was gegen den allgemeinen Gleichheitssatz im Grundgesetz verstoße, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Grundstücke sollen nun zum 1. Januar 2022 neu bewertet werden, danach alle sieben Jahre. Bis Ende 2019 hat der Gesetzgeber nun Zeit, die Grundsteuer zu reformieren. Die neuen Bewertungsgrundlagen müssen nämlich spätestens ab 2025 angesetzt werden.


Angesichts anhaltender Kritik verzögert sich der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) für eine Neuregelung der Grundsteuer. Nachdem die Vorlage eigentlich im April im Kabinett verabschiedet werden sollte, rechnet Scholz nun damit erst im kommenden Monat. „Ich bin zuversichtlich, dass wir den Kabinettsentwurf im Mai beschließen werden“, sagte der SPD-Politiker der „Augsburger Allgemeinen“ vom Samstag. Ursprünglich wollte das Kabinett Scholz‘ Gesetzentwurf bereits am 30. April verabschieden. Bayern und die Unionsfraktion im Bundestag haben aber Bedenken und wollen eine Öffnungsklausel, die es den Ländern erlaubt, eigene Wege zu gehen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich hinter diese Forderung gestellt. Olaf Scholz scheint nun doch offen bezüglich der Öffnungsklausel zu sein. Nach den Plänen von Scholz sollen bei der Berechnung der Grundsteuer in Zukunft vor allem der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Bayern aber will ein Flächenmodell, bei dem sich die Steuerhöhe pauschal an der Fläche orientiert.

Kontaktieren Sie uns

Altweiberfastnacht und Rosenmontag

Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Büros in Düsseldorf und Solingen (QUADRILOG Steuern, Recht und Prüfung) bleiben an Altweiberfastnacht und Rosenmontag geschlossen!

 

Telefon (IT-Consulting)

+49 (0) 212.382 659-0

 

Telefon Berlin

Tel. +49 (0) 30.4000 4776-0

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner